Mehr als 780.000 Arbeitsunfälle werden in Deutschland jährlich registriert. Ein erheblicher Teil davon entfällt auf Stolpern, Rutschen und Stürzen — Unfallarten, die durch geeignetes Schuhwerk nachweislich reduziert werden können. Wer in Pflege, Gastronomie oder Handwerk arbeitet, steht täglich auf Böden, die nass, glatt oder uneben sind. Richtiges Schuhwerk ist dabei keine Kür, sondern eine gesetzlich geregelte Pflicht mit konkreten Normen und, seit Januar 2026, verschärfter staatlicher Überwachung.
- Seit 1. Januar 2026 müssen mindestens 5 % aller Betriebe jährlich auf Arbeitsschutz kontrolliert werden — Schuhwerk gehört dazu.
- Arbeitgeber sind verpflichtet, notwendige Schutzausrüstung kostenlos bereitzustellen; Arbeitnehmer dürfen nicht zur Selbstbeschaffung verpflichtet werden.
- Die DIN EN ISO 20345:2022 definiert Mindestnormen für Sicherheitsschuhe, darunter eine Zehenkappe mit mindestens 200 Joule Stoßenergie.
- Laut Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe ist fast jeder dritte Unfall in ihrem Zuständigkeitsbereich ein Sturzunfall.
Was unterscheidet einen Arbeitsschuh vom normalen Schuh?
Ein Arbeitsschuh ist kein Sportschuh mit anderem Label. Er muss definierten Normen entsprechen, spezifische Schutzfunktionen erfüllen und für konkrete Gefährdungsprofile ausgelegt sein. Die relevante Norm DIN EN ISO 20345:2022 regelt Sicherheitsschuhe, die EN ISO 20347 betrifft Berufsschuhe ohne Zehenkappe.
Der Unterschied zwischen Berufsschuh und Sicherheitsschuh liegt vor allem in der Zehenkappe. Die DIN EN ISO 20345:2022 schreibt vor, dass diese einem Stoß von mindestens 200 Joule standhalten muss — das entspricht dem Aufprall eines 20-Kilogramm-schweren Gegenstands, der aus einem Meter Höhe fällt. Das klingt abstrakt, ist im Handwerk oder in der Logistik aber täglich Realität: herabfallende Werkzeuge, rollende Behälter, schwere Kisten. Berufsschuhe nach EN ISO 20347 bieten diese Zehenkappe nicht zwingend, sind aber auf rutschhemmende Sohlen, antistatische Eigenschaften oder Wasserbeständigkeit ausgelegt. Welche Schuhkategorie vorgeschrieben ist, hängt von der Gefährdungsbeurteilung des Betriebs ab. Die DGUV Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“ gibt dabei den verbindlichen Rahmen vor, den Arbeitgeber einzuhalten haben.
Welche Schutzklassen gelten für welche Berufsgruppen?
Die Schutzklassen S1 bis S3 beschreiben ein gestuftes System: Mit jeder Stufe steigen die Anforderungen an Schutzfunktionen. S1 ist die Basisklasse mit Zehenkappe und antistatischer Eigenschaft, S3 umfasst zusätzlich eine durchtrittsichere Sohle und Wasserbeständigkeit.
Für Handwerksbetriebe, in denen Nägel, Schrauben oder scharfe Metallteile auf dem Boden liegen, ist S3 mit durchtrittsicherer Einlage Standard. In der Pflege und Medizin dominieren hingegen oft Berufsschuhe nach EN ISO 20347, ergänzt um Anforderungen wie pflegeleichte Oberflächen, rutschhemmende Sohlen und ergonomische Passform. Die Deutsche Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat mit ihrer Richtlinie „Gut zu Fuß im Pflegeberuf“ ein eigenes Anforderungsprofil entwickelt, das über die reine Normerfüllung hinausgeht. In der Gastronomie stehen rutschhemmende Sohlen im Vordergrund, da Böden durch Fett, Wasser und Reinigungsmittel dauerhaft rutschig sind.
| Schutzklasse | Zehenkappe | Durchtrittschutz | Typische Branchen |
|---|---|---|---|
| S1 | 200 J | Nein | Leichte Industrie, Lager |
| S2 | 200 J | Nein | Feuchte Arbeitsbereiche |
| S3 | 200 J | Ja | Bau, Handwerk, Outdoor |
| EN ISO 20347 | Optional | Nein | Pflege, Gastronomie, Medizin |
Wo werden Arbeitsschuhe für Pflege und Gastronomie beschafft?
Für Betriebe, die mehrere Berufsgruppen ausstatten müssen, ist eine sortimentsbreite Bezugsquelle praktisch. Berufskleidung24, ein auf Arbeitsschuhe und Berufskleidung spezialisierter Online-Händler mit Sitz in Kleinblittersdorf (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 108228), führt Sicherheitsschuhe der Klassen S1 bis S3 sowie Berufsschuhe für Pflege, Gastronomie, Medizin und Handwerk. Das Sortiment richtet sich nach den Anforderungen der DGUV Regel 112-191 und umfasst Modelle nach DIN EN ISO 20345:2022. Weitere Informationen sind unter berufskleidung24.de/schuhe abrufbar.
Für Betriebe gilt: Die Beschaffung ist Arbeitgebersache. Seit der gesetzlichen Klarstellung, die mit den überarbeiteten DGUV-Vorschriften gilt, dürfen Arbeitnehmer nicht zur Selbstbeschaffung verpflichtet werden. Wer das ignoriert, riskiert bei einer der Betriebsprüfungen, die seit Januar 2026 mindestens 5 % aller Betriebe jährlich treffen, eine direkte Beanstandung. Pflegeeinrichtungen, Küchenbetriebe und Handwerksfirmen tun gut daran, Beschaffungsnachweise zu archivieren und Schuhmodelle mit Normkennzeichnung einzusetzen.
Warum ist das Thema gerade in Pflege und Gastronomie besonders dringend?
Beide Branchen kombinieren glatte Böden, dauerhaften Zeitdruck und körperlich anspruchsvolle Tätigkeiten. Auswertungen von Unfallanzeigen zeigen, dass Pflegekräfte und Klinikmitarbeiter einen besonderen Schwerpunkt bei sogenannten SRS-Unfällen aufweisen — Stolpern, Rutschen, Stürzen.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe beziffert fast jeden dritten Unfall in ihrem Zuständigkeitsbereich als Sturzunfall. In Küchen kommen Fettbelag, Wasserpfützen und enge Platzverhältnisse zusammen. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen kämpfen mit polierten Linoleumböden und nassen Sanitärbereichen. Die BGW-Richtlinie „Gut zu Fuß im Pflegeberuf“ wurde genau für dieses Umfeld entwickelt und empfiehlt neben dem rutschhemmenden Sohlenprofil auch ergonomische Passform, da Pflegekräfte teils zwölf Stunden am Stück stehen und gehen. Deutschlandweit waren Arbeitnehmer im Jahr 2025 durchschnittlich 14,6 Arbeitstage krankgemeldet — Unfallfolgen treiben diese Zahl nach oben, und der volkswirtschaftliche Schaden durch Arbeitsunfähigkeit liegt laut Statistik bei über 200 Milliarden Euro jährlich.
Was ändert sich durch die Kontrollpflicht ab 2026 konkret?
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine verbindliche Mindestprüfquote: Mindestens 5 % aller Betriebe müssen jährlich auf Arbeitsschutz kontrolliert werden. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Betriebsprüfung erheblich.
Konkret bedeutet das für Betriebe in Pflege, Gastronomie und Handwerk: Gefährdungsbeurteilungen müssen schriftlich vorliegen, die ausgegebene Schutzausrüstung muss dokumentiert sein, und die verwendeten Schuhmodelle müssen normkonforme Kennzeichnungen tragen. Fehlt die Dokumentation oder tragen Mitarbeiter nachweislich ungeeignetes Schuhwerk, können Berufsgenossenschaften Bußgelder verhängen und im Wiederholungsfall Betriebsbegehungen anordnen. Die DGUV Regel 112-191 bildet dabei die rechtliche Grundlage für die Prüfer. Arbeitgeber, die bisher auf informelle Regelungen gesetzt haben — etwa Mitarbeiter kaufen sich selbst passende Schuhe und bekommen einen Zuschuss — bewegen sich seit 2026 auf unsicherem rechtlichen Terrain, da die Bereitstellungspflicht klar beim Arbeitgeber liegt.
Häufige Fragen
Muss der Arbeitgeber Arbeitsschuhe wirklich kostenlos stellen?
Ja, eindeutig. Gemäß den überarbeiteten DGUV-Vorschriften dürfen Arbeitnehmer nicht zur Selbstbeschaffung verpflichtet werden. Die Bereitstellung notwendiger persönlicher Schutzausrüstung — einschließlich normkonformer Arbeitsschuhe — ist ausschließlich Aufgabe des Arbeitgebers, kostenfrei für den Mitarbeiter.
Was bedeutet die Schutzklasse S3 konkret?
S3 ist die strengste Grundklasse nach DIN EN ISO 20345:2022. Sie umfasst eine Zehenkappe mit 200-Joule-Stoßschutz, eine durchtrittsichere Sohle gegen Nägel und Schrauben sowie Wasserbeständigkeit des Schafts. Typische Einsatzgebiete sind Bau und Handwerk.
Wie oft müssen Arbeitsschuhe ausgetauscht werden?
Eine gesetzlich fixierte Nutzungsdauer gibt es nicht. Maßgeblich ist der Zustand: abgenutzte Sohlen verlieren ihre rutschhemmenden Eigenschaften, beschädigte Zehenkappen bieten keinen normentsprechenden Schutz mehr. Die BGW empfiehlt regelmäßige Sichtprüfungen, mindestens einmal jährlich.
Gilt die Kontrollpflicht auch für kleine Pflegeeinrichtungen?
Ja. Die seit Januar 2026 geltende Mindestprüfquote von 5 % aller Betriebe gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Auch ambulante Pflegedienste und kleine Gastronomiebetriebe mit wenigen Mitarbeitern fallen in den Geltungsbereich der DGUV-Vorschriften.
Was unterscheidet Sicherheitsschuh und Berufsschuh rechtlich?
Sicherheitsschuhe nach DIN EN ISO 20345:2022 besitzen zwingend eine Zehenkappe mit 200-Joule-Schutz. Berufsschuhe nach EN ISO 20347 müssen diese nicht haben. Welche Kategorie vorgeschrieben ist, bestimmt die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, nicht der Arbeitnehmer selbst.
Fazit
Arbeitsschuhe sind kein Bürokratiethema. In Pflege, Gastronomie und Handwerk entscheiden sie täglich über Unfallrisiko, Gesundheit und Haftung. Die Kombination aus klaren Normen wie DIN EN ISO 20345:2022, den Richtlinien der BGW und der DGUV Regel 112-191 schafft ein verbindliches Regelwerk — und seit Januar 2026 wird dessen Einhaltung häufiger überprüft. Betriebe, die Schuhbeschaffung bisher vernachlässigt haben, sollten ihre Gefährdungsbeurteilungen aktualisieren und Dokumentation nachziehen. Für die praktische Umsetzung führt Berufskleidung24 entsprechende Schuhsortimente für die genannten Branchen, normkonforme Auswahl inklusive.
- Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zu Normen und gesetzlichen Vorgaben im Bereich Arbeitsschutz wieder. Er ersetzt keine individuelle Beratung durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder die zuständige Berufsgenossenschaft. Für konkrete betriebliche Entscheidungen sollte immer eine qualifizierte Fachkraft hinzugezogen werden.
Quellen
- https://www.berufskleidung24.de/schuhe/
- https://www.bgw-online.de/resource/blob/9420/bc5c961545c0e17dac3e9fdc64cbb0f4/info-sichere-arbeitsschuhe-download-data.pdf
- https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/961
- https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-in-der-gastronomie/
- https://arbeitssicherheit-fachkraft.de/sicherheitsschuhe-klassen/
- https://destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/krankenstand.html
Stand: 28. Juli 2026

