Wer sein Auto kurz auf einem Supermarktparkplatz abstellt, um schnell etwas zu erledigen, und dabei die Parkzeit überzieht oder keinen Parkschein zieht, erlebt mitunter eine unangenehme Überraschung: Ein Brief landet im Briefkasten, in dem ein dreistelliger Betrag gefordert wird. Absender ist häufig ein Unternehmen namens fair parken GmbH. Das Geschäftsmodell ist simpel, aber rechtlich umstritten.
Was macht fair parken eigentlich?
Fair parken ist ein privates Parkraummanagement-Unternehmen, das Grundstückseigentümer dabei unterstützt, ihre Parkflächen zu kontrollieren. Supermärkte, Einkaufszentren, Arztpraxen oder Wohnungsbaugesellschaften beauftragen das Unternehmen, damit Parkplätze nicht zweckentfremdet werden. Die Mitarbeiter von fair parken dokumentieren Verstöße per Foto und leiten anschließend ein zivilrechtliches Mahnverfahren ein.
Das Prinzip beruht auf dem Hausrecht des Eigentümers. Wer ein privates Grundstück betritt, akzeptiert mit den ausgehängten Schildern die dort geltenden Regeln. Steht auf dem Schild, dass das Parken nur mit Parkscheibe bis zu 90 Minuten erlaubt ist, gilt das als Vertragsangebot. Wer länger parkt, verstößt gegen diese Vereinbarung. Fair parken macht dann eine sogenannte Vertragsstrafe geltend.
Wie hoch sind die geforderten Beträge?
Die Forderungen bewegen sich üblicherweise zwischen 25 Euro und 50 Euro für einfache Verstöße. Bei Wiederholung oder besonders langen Überschreitungen werden auch höhere Beträge geltend gemacht. In der Vergangenheit sorgte das Unternehmen allerdings für Schlagzeilen, weil die Beträge auf den Fotos nicht immer mit den Forderungen im Brief übereinstimmten.
Konkret berichtete das fair parken-Verbraucherschutzmagazin über einen Fall, in dem 39,90 Euro verlangt wurden, auf dem beigefügten Beweisfoto jedoch 29,90 Euro zu lesen waren. Das Unternehmen räumte dazu intern ein, es handele sich um ein Versehen. Solche Diskrepanzen wecken bei Betroffenen zu Recht Misstrauen und zeigen, dass man Forderungen nicht kommentarlos akzeptieren sollte.
Rechtslage: Was ist tatsächlich durchsetzbar?
Die deutsche Rechtsprechung ist in diesem Bereich nicht einheitlich. Grundsätzlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) in mehreren Urteilen bestätigt, dass Vertragsstrafen auf Privatparkplätzen prinzipiell zulässig sind, sofern die Beschilderung klar und gut sichtbar ist. Das Urteil vom 18. Dezember 2015 (Az. V ZR 160/14) gilt als Leitentscheidung. Darin stellte der BGH fest, dass ein Autofahrer, der trotz eindeutiger Hinweisschilder unberechtigt parkt, zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe verpflichtet ist.
Entscheidend ist dabei das Wort „angemessen“. Forderungen von 250 Euro oder mehr für das Überziehen einer Parkzeit um 20 Minuten halten viele Gerichte für unverhältnismäßig. Landgerichte haben in solchen Fällen Klagen von Parkraummanagern abgewiesen. Als grobe Richtschnur gilt: Beträge bis etwa 30 Euro gelten als unproblematisch, bei über 100 Euro wird es vor Gericht schon schwieriger.
Was Betroffene prüfen sollten
- Beschilderung: War das Schild gut sichtbar, beleuchtet und eindeutig formuliert? Ein verstecktes Schild hinter einem Busch reicht nicht aus.
- Beweisfoto: Stimmt der auf dem Foto sichtbare Betrag mit dem geforderten überein? Widerspricht das Foto sich selbst?
- Halterauskunft: Fair parken darf beim Kraftfahrtbundesamt eine Halterauskunft anfordern. Das bedeutet aber nicht, dass der Halter automatisch der Fahrer war.
- Verjährung: Die zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Alte Forderungen können mitunter bereits verjährt sein.
- Mahnstufen: Viele Betroffene erhalten mehrere Schreiben mit steigenden Beträgen. Inkasso-Gebühren sind nur dann geschuldet, wenn die ursprüngliche Forderung berechtigt war.
Wie sollte man auf einen Brief von fair parken reagieren?
Panik ist fehl am Platz. Wer einen Brief von fair parken erhält, sollte zunächst ruhig prüfen, ob der Vorwurf überhaupt zutrifft. Viele Betroffene zahlen aus Angst vor weiteren Mahnschreiben sofort, obwohl die Forderung angreifbar wäre. Das ist menschlich verständlich, aber nicht notwendig.
Eine pauschale Empfehlung zum Ignorieren gibt es nicht. Wenn die Forderung klar unberechtigt erscheint, kann man sie schriftlich zurückweisen. Ist man sich unsicher, empfiehlt sich eine kurze Beratung bei einem Verbraucherschutzzentrum oder einem Anwalt. Die Kosten einer Erstberatung liegen oft unter dem geforderten Betrag selbst, können aber helfen, Klarheit zu schaffen.
Wer zahlen möchte, sollte nur den ursprünglich geforderten Betrag überweisen und dabei ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. So schließt man nicht aus, bei Bedarf später noch Einwände zu erheben.
Was Parkplatzbetreiber wissen sollten
Auch auf der anderen Seite gibt es Handlungsbedarf. Eigentümer, die einen privaten Parkplatz durch ein Unternehmen wie fair parken überwachen lassen, tragen Mitverantwortung für die korrekte Umsetzung. Fehlerhafte Forderungen, falsche Beträge auf Fotos oder unzureichende Beschilderung können dazu führen, dass das gesamte Verfahren rechtlich wertlos ist und im schlimmsten Fall das Unternehmen selbst in Erklärungsnot bringt.
Wer als Eigentümer einen solchen Dienstleister beauftragt, sollte regelmäßig prüfen, ob die aufgestellten Schilder den gesetzlichen Anforderungen genügen, ob die Kameras oder Kontrolleure tatsächlich korrekt dokumentieren und ob die versendeten Mahnschreiben nachvollziehbar und fehlerfrei sind.
Fazit: Nicht alles hinnehmen, aber auch nicht vorschnell ignorieren
Überwachte Privatparkplätze sind ein legitimes Instrument, um Parkflächen vor Missbrauch zu schützen. Das Geschäftsmodell dahinter ist rechtlich grundsätzlich anerkannt. Dennoch gibt es immer wieder Fälle, in denen Forderungen fehlerhaft, überhöht oder schlicht falsch sind. Wer Post von fair parken oder einem vergleichbaren Unternehmen bekommt, sollte den Brief genau lesen, die Belege prüfen und erst dann entscheiden, ob und was gezahlt wird. Wer blind zahlt, ermutigt zu weiteren Fehlern. Wer blind ignoriert, riskiert ein Mahnverfahren. Der richtige Weg liegt dazwischen: informiert und sachlich reagieren.

