Wer ein neues Smartphone braucht, greift traditionell zum Kaufvertrag oder schließt einen Mobilfunkvertrag mit Gerät ab. Doch seit einigen Jahren wächst ein drittes Modell spürbar: die Gerätemiete. Kein Eigentumserwerb, keine lange Vertragsbindung an einen Netzbetreiber, stattdessen eine monatliche Rate für ein bestimmtes Gerät über eine festgelegte Laufzeit. Was in der Unternehmens-IT seit Jahrzehnten Standard ist, kommt nun auch im Privatkundensegment an.
Wie Mietmodelle für Smartphones aufgebaut sind
Das Grundprinzip ist einfach: Der Anbieter bleibt Eigentümer des Geräts, der Nutzer zahlt eine monatliche Gebühr und gibt das Smartphone nach Ablauf der Laufzeit zurück. Typische Laufzeiten liegen zwischen 12 und 36 Monaten. Nach dem Ende der Mietzeit besteht je nach Anbieter die Möglichkeit, das Gerät zu kaufen, gegen ein neueres Modell zu tauschen oder den Vertrag ohne weitere Kosten zu beenden.
Wichtig ist die Abgrenzung zum klassischen Ratenkauf: Beim Ratenkauf wird man am Ende Eigentümer des Geräts. Bei echter Miete nicht. Das hat rechtliche und steuerliche Konsequenzen, etwa für Selbstständige, die das Smartphone beruflich nutzen und die monatlichen Raten als Betriebsausgabe absetzen können. Das Einkommensteuergesetz regelt dabei, unter welchen Voraussetzungen Mietaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können.
Was ein gemietetes Gerät im Monat kostet
Die monatlichen Kosten hängen stark vom Gerätemodell, der Laufzeit und dem Anbieter ab. Als grobe Orientierung: Ein aktuelles Mittelklasse-Smartphone mit einem Kaufpreis von rund 500 Euro kostet bei 24 Monaten Mietlaufzeit etwa 20 bis 30 Euro monatlich. Hochpreisige Modelle mit einem Listenpreis über 1.200 Euro können auf 40 bis 60 Euro im Monat kommen.
Im direkten Vergleich mit dem Kauf sieht das zunächst teurer aus. Über drei Jahre gerechnet zahlt man bei einem 50-Euro-Mietvertrag 1.800 Euro, besitzt das Gerät danach aber nicht. Beim Kauf für 1.300 Euro hat man am Ende ein Gerät in der Hand, das allerdings drei Jahre alt ist und einen deutlich gesunkenen Restwert hat. Wer alle zwei Jahre auf das neueste Modell umsteigen will, fährt mit Mietmodellen häufig günstiger als mit wiederholten Neukäufen.
Apple iPhone: Besonders gefragte Mietgeräte
Unter den gemieteten Geräten sind iPhones besonders beliebt. Das hat mehrere Gründe: Apple-Geräte haben einen vergleichsweise stabilen Restwert, werden über viele Jahre mit Softwareupdates versorgt und sind im Business-Umfeld weit verbreitet. Wer regelmäßig auf das aktuelle Modell wechseln möchte, ohne jedes Mal einen hohen Einmalbetrag zu investieren, kann Apple iPhone mieten und zahlt stattdessen eine planbare monatliche Rate.
Für Unternehmen kommt ein weiterer Faktor hinzu: Flottenmanagement. Wer 50 oder 100 Geräte gleichzeitig verwaltet, profitiert von einheitlichen Laufzeiten, zentralisierter Rückgabe und dem Wegfall der Wiederverkaufslogistik. Einzelne Geräte müssen nicht mehr aufwendig im Wiederverkaufsmarkt platziert werden.
Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft
Ein Argument, das in der öffentlichen Diskussion zunehmend Gewicht bekommt: Mietmodelle fördern die Wiederverwendung von Hardware. Geräte, die nach dem Ende der Mietzeit zurückgegeben werden, können aufbereitet und erneut vermietet werden. Das verlängert den Produktlebenszyklus und reduziert den Bedarf an Neuproduktion.
Das Umweltbundesamt weist in verschiedenen Veröffentlichungen darauf hin, dass die Produktion eines Smartphones erhebliche Ressourcen verbraucht, darunter seltene Erden, Wasser und Energie. Ein Gerät, das statt drei Jahren fünf oder sechs Jahre im Einsatz bleibt, verbessert die ökologische Bilanz deutlich. Refurbished-Programme, wie sie viele Mietanbieter betreiben, sind ein konkreter Ansatz dafür.
Worauf man beim Mietvertrag achten sollte
Nicht jedes Mietangebot ist gleich. Es gibt einige Punkte, die man vor Vertragsabschluss prüfen sollte:
- Zustand bei Rückgabe: Viele Verträge erlauben normale Gebrauchsspuren, verlangen aber eine intakte Displayoberfläche. Risse oder Bruchschäden können zu Nachforderungen führen.
- Versicherungspflicht: Manche Anbieter schreiben eine Geräteschutzversicherung vor oder bieten sie optional an. Das erhöht die monatlichen Kosten, schützt aber vor hohen Nachzahlungen bei Beschädigung.
- Vorzeitige Kündigung: Was passiert, wenn das Gerät nach sechs Monaten nicht mehr benötigt wird? Manche Verträge sehen Strafgebühren vor, andere erlauben eine Rückgabe gegen eine Restzahlung.
- Netzbetreiber-Unabhängigkeit: Anders als beim Subventionsmodell der Mobilfunkanbieter sind reine Hardware-Mietverträge oft netzunabhängig. Der Nutzer schließt separat einen SIM-Vertrag ab.
Für wen sich Gerätemiete lohnt
Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht. Wer sein Gerät fünf Jahre lang nutzt und keinen Wert auf das neueste Modell legt, kauft in der Regel günstiger. Wer hingegen regelmäßig wechseln will, das Gerät beruflich absetzt oder Teil einer größeren IT-Flotte ist, hat mit Mietmodellen oft eine wirtschaftlichere und logistisch einfachere Lösung.
Laut einer Erhebung des Bitkom nutzen bereits rund 17 Prozent der deutschen Unternehmen Hardware-as-a-Service-Modelle für mobile Endgeräte. Die Tendenz ist steigend, vor allem im Mittelstand, wo eigene IT-Abteilungen oft dünn besetzt sind und die Verwaltung von Geräteparks eine unterschätzte Ressource frisst.
Für Privatpersonen bleibt das Modell ein Nischenangebot, das aber wächst. Die Generation, die Musik streamt statt CDs kauft und Autos per Abo fährt statt sie zu besitzen, hat zur Gerätemiete einen niedrigschwelligeren Zugang als frühere Käufergenerationen. Ob Eigentum oder Nutzungsrecht das bessere Modell ist, entscheidet letztlich die eigene Nutzungssituation und weniger ein abstrakter Grundsatz.

